Allgemeine Geschäftsbedingungen der Cubion Immobilien AG

I. Objektangebote

Unsere Objektangebote werden mit größter Sorgfalt zusammengestellt und basieren auf den Informationen, die wir vom Verkäufer bzw. Vermieter („Anbieter“) erhalten haben. Da uns keine Erkundungspflicht obliegt, schließen wir für Vollständigkeit und Richtigkeit der von den Anbietern oder dessen Beratern gemachten Angaben jegliche Haftung aus. Unsere Kunden werden wir im Rahmen unserer vertraglichen Verpflichtungen allerdings auf alle Widersprüche oder Ungenauigkeiten hinweisen, die uns bei der Aufbereitung der Informationen auffallen. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenvermietung oder Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.

 

II. Weitergabe von Informationen

Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Kunden bestimmt und stets vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung und ausschließlich nur unter gleichzeitiger Weitergabe unserer Provisions- und allgemeinen Geschäftsbedingungen gestattet. Gibt der Empfänger unbefugt unsere Informationen an einen Dritten weiter und schließt der Dritte aufgrund dessen einen Hauptvertrag ab, der nach Maßgabe dieser Bedingungen provisionspflichtig wäre, so verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung der Provision auf Grundlage dieser Bedingungen. Ein weitergehender Anspruch auf Schadenersatz wegen unbefugter Informationsweitergabe bleibt hiervon unberührt.

 

III. Entstehen des Provisionsanspruches / Fälligkeit der Provision

Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Hauptvertrag bezüglich des von uns benannten Objekts zustande gekommen ist. Die Mitursächlichkeit unserer Tätigkeit genügt. Wird der Hauptvertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem von uns angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Tritt eine im Hauptvertrag vereinbarte auflösende Bedingung ein, so lässt das unseren Provisionsanspruch unberührt. Dasselbe gilt, wenn der Hauptvertrag durch Ausübung eines vertraglichen Rücktrittsrechts erlischt, sofern dies aus einem von einer Hauptvertragspartei zu vertretenden Grund geschieht. Der Provisionsanspruch bleibt im Falle nachträglicher Unwirksamkeit des Hauptvertrages aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich von CUBION liegen, unberührt. Der Provisionsanspruch entsteht insbesondere bei Kauf statt Miete, Erwerb von Geschäftsanteilen statt Objekt und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf sowie Tausch statt Kauf oder Miete. Unser Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Hauptvertrages fällig. Die Provision ist zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug.

 

IV. Provisionssätze

a) Bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz, Eigentumsanteilen, Erbbaurechten oder sonstigen grundstücksgleichen Rechten einer Gesellschaft oder deren Anteilen, oder bei Abstandszahlungen sowie sonstigen schuldrechtlichen Vereinbarungen bis zu € 5.000.000 Vertragswert: 5 %, über € 5.000.000 Vertragswert: 3 % jeweils vom Käufer, berechnet vom vertraglich vereinbarten Gesamtkaufpreis, d.h. von allen dem Verkäufer versprochenen Leistungen. Bei Options‑, Ankaufs- oder Vorkaufsrecht vom Berechtigten: je Recht jeweils 50 % der vorgenannten Provisionssätze, bei deren Ausübung nochmals 50 % der Sätze.

b) Bei Miet-/Pachtverträgen mit einer Vertragslaufzeit von

bis zu 5 Jahren: 3,0 Nettomonatsmieten

5 bis 10 Jahren: 4,0 Nettomonatsmieten

über 10 Jahren: 4,5 Nettomonatsmieten

 

Zu den Miet- und Kaufsummen gehören auch alle sonstigen vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen, mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten. Bei Staffelmieten gilt die Durchschnittsmiete. Alle Provisionssätze verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer in der zum Leistungszeitpunkt geltenden Höhe.

 

V. Tätigkeit für den anderen Vertragsteil

CUBION ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil des Hauptvertrages entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Auf Verlangen legen wir offen, ob, an wen und in welcher Höhe solche Zahlungen geleistet werden oder wurden.

 

VI. Gemeinschaftsgeschäfte

CUBION ist berechtigt, Dritte zu beauftragen oder mit Dritten zusammenzuarbeiten und Teile der Provision an diese abzuführen.

 

VII. Vertragsverhandlung und –abschluss

Sofern aufgrund unserer Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit Parteien direkte Verhandlungen aufnehmen, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Verhandlungen sowie bei Abschluss des Hauptvertrages. Termine sind uns rechtzeitig mitzuteilen. Erfolgt der Abschluss des Hauptvertrages ohne unsere Teilnahme, so ist der Kunde verpflichtet, uns unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrages zu erteilen. Ferner ist der Kunde verpflichtet, uns eine Kopie des Hauptvertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden zu überlassen. Ist dem Auftraggeber bei Abschluss des Hauptvertrages bekannt, dass zugunsten eines Dritten ein Vorkaufs- oder Vormietrecht besteht, ist er verpflichtet in den Vertrag eine Klausel aufzunehmen, wonach der Begünstigte dieses Rechtes die vereinbarte Provision zu zahlen hat und CUBION insoweit ausdrücklich einen eigenen Anspruch erhält.

 

VIII. Kundenidentifikation

Gemäß Geldwäschegesetz (GwG) sind wir zur Identifikation unserer Kunden gesetzlich verpflichtet. Unsere Kunden verpflichtet das GwG, uns die zur Identifikation notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und Änderungen, die sich während der Geschäftsbeziehung ggf. ergeben, unverzüglich mitzuteilen. Für den Fall, dass der Kunde seinen diesbezüglichen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, sind wir zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Ein möglicher Provisionsanspruch bleibt davon unberührt.

 

IX. Auftragsbeendigung und Schadensersatz

Sollte ein uns erteilter Auftrag gegenstandslos werden, so ist der Anbieter verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Sofern er dieses unterlässt, ist er zum Ersatz der Aufwendungen verpflichtet, die wir in Ausübung des Auftrages nach diesem Zeitpunkt noch getätigt haben. Dem Kunden bleibt vorbehalten, einen geringeren oder keinen Aufwand nachzuweisen.

 

X. Werbung und Veröffentlichung

Der Kunde ist mit der Verwendung seiner Emailadressen im Rahmen der Geschäftsbeziehung auch zu Werbezwecken (jederzeit widerruflich) einverstanden.

Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir mit der Geschäftsbeziehung oder dem Transaktionsgegenstand als Referenz werben.

In Presseerklärungen des Kunden wird CUBION als Transaktionsberater genannt. Wird eine Presseerklärung durch den Vertragspartner des Kunden initiiert, so wirkt der Kunde auf die Nennung von CUBION als Transaktionsberater hin. CUBION ist zudem berechtigt selbst eine Pressemitteilung zu verfassen.

 

XI. Datenschutz

Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten sowie die Betroffenenrechte gemäß DSGVO und Kontaktdaten unseres Datenschutzbeauftragten entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung unter https://cubion.de/datenschutz/ 

 

XII. Energieausweis (GebäudeEnergieGesetz)

Spätestens bei Vermarktungsbeginn erhalten wir von unserem Auftraggeber die Kopie eines gültigen Energieausweises für das zu vermarktende Objekt. Sollten wir wegen fehlender oder unrichtiger Angaben in Bezug auf den Energieausweis abgemahnt oder in Anspruch genommen werden, so sichert der Auftraggeber Schadensfreistellung zu.

 

XIII. Aufbewahrung von Unterlagen

Die uns vom Kunden ausgehändigten Unterlagen verwahren wir sorgfältig. Wir sind jedoch nicht verpflichtet, diese Unterlagen (auch Originale) länger als 6 Monate nach Beendigung des Auftrages aufzubewahren. Sofern die Unterlagen vom Kunden nicht schriftlich herausgefordert wurden, sind wir zur datenschutzkonformen Vernichtung der Unterlagen berechtigt, es sei denn, gesetzliche Aufbewahrungsfristen stehen dem entgegen.

 

XIV. Haftungsbeschränkung

Unsere Haftung beschränken wir für jegliche Schäden auf den Betrag der gemäß dieser Bedingungen fälligen und anfallenden Provision. Die Haftungsobergrenze gilt nicht für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht werden sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Wir haften zudem nicht für Schäden, die aus Cyber-Attacken (Trojaner, Computerviren etc.) verursacht werden, soweit angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Ereigniszeitpunkt implementiert waren. Unsere Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Etwaige Schadenersatzansprüche verjähren innerhalb von 3 Jahren nach Entstehung des Anspruchs.

 

XV. Streitbeilegungsverfahren für Verbraucher gemäß VSBG

Im Rahmen des VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz) steht die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein zur Verfügung (www.verbraucher-schlichter.de). Im Falle einer streitigen Auseinandersetzung mit einem Verbraucher erklären wir uns nicht zur alternativen Streitbeilegung nach dem VSBG bereit.

 

XVI. Teilunwirksamkeit

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus rechtlichen oder wirtschaftlichen Gründen unwirksam sein, so sollen die Geschäftsbedingungen im Übrigen ihre Rechtswirksamkeit behalten.

 

XVII. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist unser Kunde Kaufmann i.S. §1 HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat der Kunde keinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Geschäftssitz von CUBION vereinbart.

 

 

 

Stand: August 2020